Ehegerichte der Bistümer

Die Gerichte der einzelnen Diözesen/Bistümer heißen in der Regel “Offizialat” oder “Konsistorium”. Sie sind für Fragen des kirchlichen Eherechts – auch für Annulierung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärungen von Ehen – zuständig und Ansprechpartner.

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