katholisch.de

Das Internetportal katholisch.de hat hier viele wichtige Infos (Ehevorbereitungsgespräch, Lieder für die Trauung etc.) rund um die kirchliche Hochzeit zusammengefasst. Praktische Checklisten runden das Angebot ab.  Häufige Fragen (FAQs)

Häufige Fragen (FAQs)

Organisatorisches

Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig?

Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig.

Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie vertrauen haben.

Nehmen Sie bitte in jedem Fall möglichst früh Kontakt mit ihrem Seelsorger auf. Am Besten ein Jahr im Voraus.

Können wir auch woanders heiraten?

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde oder Pfarrei heiraten wollen als der, in der Sie gemeldet sind, brauchen Sie dazu lediglich eine Überweisung von Ihrem Heimatpfarrer, die Sie problemlos erhalten.

Terminplanung: Wann müssen wir was machen?

Besprechen Sie Ihren Wunsch-Termin frühzeitig mit dem Seelsorger, der mit Ihnen die Trauung feiern soll. Wenn Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, klären Sie bitte frühzeitig mit dem dort zuständigen Pfarramt, dass die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit auch zur Verfügung steht. Denken Sie daran, dass manche Orte gerade im Frühjahr gerne gewählt werden!

Das Magazin des Bistums Essen "BENE" bietet auf seiner Homepage einen sehr praktischen und übersichtlich strukturierten Hochzeitsplan als PDF-Datei an. Sie können ihn hier herunterladen.

Eine kompaktere Alternative ist die "Checkliste für unsere kirchliche Trauung" von katholisch.de, die sich stärker auf den Traugottesdienst fokussiert.

Welche Unterlagen brauchen wir?

Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als katholische Partner einen Taufschein; dieser wird Ihnen vom Pfarramt des Taufortes (fragen Sie Ihre Eltern!) ausgestellt und darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Pfarramt gern weiter.

Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen zudem einen Nachweis des Ledigenstandes, der durch eine eidesstattliche Erklärung (Ledigeneid) vor dem Pfarrer erbracht wird.

Was kostet die kirchliche Trauung?

Als Eheleute spenden Sie sich das Sakrament der Ehe „im Angesicht Gottes und vor seiner Kirche”. Deshalb ist die kirchliche Trauung kostenlos. Je nachdem können jedoch Gebühren beispielsweise für den Organisten oder Kosten für einen besonderen Blumenschmuck anfallen. Dies klären Sie mit dem zuständigen Pfarrer.

Voraussetzungen

Stimmt es, dass wir gefirmt sein müssen?

Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Sie werden – falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten – auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und ermuntert, zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Unabhängig davon können Sie aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

Ist das notwendig: Ehevorbereitung und Traugespräch?

Einige Monate vor Ihrer Trauung (der Zeitpunkt unterscheidet sich je nach Bistum!) muss der Seelsorger sich mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Dabei werden auch einige Daten mit einem Formular erfasst, die anschließend in das Ehebuch ihrer Pfarrei eingetragen bzw. an Ihr Taufpfarramt gemeldet werden. Dieses Ehevorbereitungsprotokoll gibt es, da die Hochzeit auch für die Kirche rechtliche Aussagekraft hat. Mit dem Protokoll verbunden ist zum Beispiel, dass der Seelsorger Ihre Trauung verbindlich zusagen kann. Wichtiger ist dabei jedoch das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Dabei sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit oder ein weiteres Gespräch können Sie den Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier widmen: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw. Keine Sorge: Das Gespräch findet in der Regel in lockerer Atmosphäre statt und ist kein Verhör. Unsere Kolleg_innen von katholisch.de haben zu diesem Thema einmal Pfarrer Meik Schirpenbach interviewt. Das Video finden sie hier.

Die Ehevorbereitung hat einen ganz anderen Wert: Zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und kundigen Mitarbeitern, werden Sie ermuntert und ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.

Können wir auch „ökumenisch heiraten”?

Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen zu gestalten. Dieser Wunsch ist häufig begründet – die Rücksicht auf Verwandtschaft oder weil Sie sich nicht richtig einigen können, sollte jedoch kein Grund sein.

Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es noch keine „Ökumenische Trauung" als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihrer Kinder müssen Sie sich auch für eine Konfesssion entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt.

Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholischen Pfarramt in der Regel ohne Probleme.

Werden wir auch getraut, wenn ein Partner nicht getauft ist?

Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich (getauft) ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Diese ist davon geprägt, dass bei der Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen wird: er muss keine Texte beten bzw. sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorgespräch!

Können wir auch kirchlich heiraten, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Ja, denn auch bei einem Austritt aus der Kirche behält die Taufe ihre Gültigkeit.

Eheschließungen zwischen einem katholischen und einem aus der Kirche ausgetretenen Christen werden genauso wie Trauungen zwischen konfessionsverschiedenen Partner gehandhabt.

In einzelnen Fällen kann eine Erlaubnis des Bischofs nötig sein. Diese wird erteilt, wenn der Partner, der noch in der katholischen Kirche Mitglied ist, sein Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist.

Stimmt es, dass wir wegen einer früheren Ehe nicht mehr getraut werden?

Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner oder gar beide schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war(en). Weil die katholische Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens, das in der Regel zwei Jahre dauert.

Ansprechpartner sind jeder pastorale Mitarbeiter oder direkt das Ehegericht Ihres Bistums. Die Kontaktdaten zu Letzterem können Sie hier finden. 

Müssen unsere Trauzeugen katholisch oder getauft sein?

Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist das christliche Bekenntnis nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Empfohlen wird die Wahl von christlichen Trauzeugen, weil die Trauzeugen die Trauung nach einem christlichen Eheverständnis bezeugen und auch im Bereich des Glaubens Ansprechtpartner sein sollen.

Müssen wir zuerst standesamtlich heiraten?

Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes vom 01. Januar 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verpflichtend, dass der kirchlichen Trauung eine standesamtliche vorausgehen muss. Paare können also kirchlich verheiratet sein, ohne es nach staatlichem Recht zu sein.

Eine kirchliche Trauung ohne eine standesamtliche hat dann entsprechend ausschließlich Auswirkungen für den kirchlichen Bereich. Vor dem Staat gelten die Partner als unverheiratet. Dadurch haben sie auch keinen Anspruch auf die staatsrechtlichen Regelungen für Ehepaare (gesetzliche Unterhaltsansprüche, gemeinsamer Familienname, Rentenansprüche, Steuervorteile, Auskunftserteilung bei ernsthaften Erkrankungen etc.)

Wenn Sie kirchlich heiraten wollen ohne vorher standesamtlich zu heiraten, müssen sie Ihrem Pfarrer deshalb mit einer Unterschrift bestätigen, dass Ihnen das Fehlen staatsrechtlicher Rechtsfolgen bewusst ist. Dieser bittet dann beim zuständigen Bischof um eine Unbedenklichkeitserklärung ("Nihil obstat").

Feier der Trauung

Können wir unsere Feier mitgestalten?

Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten. Nach Absprache können Sie für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten (nach Rücksprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vorträgt.

Und wenn keiner von uns Erfahrung oder Ahnung mit der Gestaltung von Gottesdiensten hat?

Die kirchliche Tradition umfasst eine Vielzahl von Texten und Liedern, aus der Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorlieben schöpfen können. Dazu müssen Sie nicht zwangsläufig bibelfest sein oder viele Kirchenlieder kennen. Fragen Sie ihren Pfarrer vor Ort. Er hilft Ihnen gerne weiter und macht Ihnen Vorschläge. Sollten Sie bei Liedauswahl und Gestaltung der Messe keine besonderen Vorlieben haben, können Sie sich aber auch auf die Gestaltung durch Ihren Pfarrer verlassen. Unter Trauung Gestalten finden Sie aber auch einige Anregungen zu dem Thema.

Dürfen unsere Gäste die Trauung filmen und fotografieren?

Wenn Sie Ihre Trauung in Form von Fotos und/oder Film festhalten wollen, ist das natürlich kein Problem. Wenn allerdings viele Ihrer Gäste während der Trauung die Kamera zücken, Blitze benutzen und mit der Kamera um den Altar herum laufen, kann das die Trauung auch empfindlich stören.

Ein Vorschlag: Bestellen Sie am Besten jemanden, der diese Aufgabe übernimmt. Das kann ein hauptberuflicher Fotograf sein, muss es aber nicht. Die Vorteile bei professionellen Hochzeitsfotografen sind, dass sie eine technische Ausrüstung besitzen, die auch in dunklen Kirchenräumen gute Bilder möglich macht, und dass sie wissen, wie Fotos möglichst unauffällig gemacht werden können.

Auch hier hat der Seelsorger vor Ort häufig Erfahrungen mit guten Fotografen und gibt die Tipps gerne weiter.

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